in 2024 biete ich keine Termine für das Motorrad- oder Pkw-Sicherheitstraining an.
Vertragsbedingungen für Motorrad- und Pkw-Sicherheitstraining des avp-Institut für angewandte Verkehrspädagogik e.V. -- 2021
Qualität des Kurses
Das Sicherheitstraining wird nach den Qualitätsrichtlinien des avp-Institut für angewandte Verkehrspädagogik e.V. und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V. (DVR) durchgerführt.
Nach diesen Qualitätsstandards ist sichergestellt, dass
Förderung durch die Berufsgenossenschaften (BG)
Eine Reihe von Berufsgenossenschaften fördern das Sicherheitstraining finanziell, wenn es entsprechend den Richtlinien des avp-Instituts und des DVR durchgeführt wird. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer BG, ggf. über den Sicherheitsbeauftragten in Ihrer Firma, ob und in welcher Höhe sie sich an den Kosten beteiligt.
In diesem Falle benötigen wir eine entsprechende Bescheinigung (Abrechnungsformular) oder eine Trainingscard. Sie zahlen dann nur noch den Differenzbetrag oder gar nichts, wenn die BG die Kosten komplett übernimmt.
Kosten
Die Kurtsgebühr beträgt für Einzelteilnehmer/innen EUR 99 (incl. MwSt)
Wenn komplette Gruppen angemeldet werden, ermäßigen sich die Kursgebühren auf EUR 89,-/Person. Eine Gruppe muss mindestens 6 Personen umfassen.
In den Kosten sind die Erfrischungsgetränke für den Kurs enthalten. Während der Mittagspause haben Sie Gelegenheit ein Essen (Restaurant oder Bringdienst) gegen gesonderte Bezahlung einzunehmen.
Anmeldung und Stornierung
Eine Anmeldung muss schriftlich erfolgen, möglichst mit dem beigelegten Anmeldeformular.
Anmeldeschluss ist jeweils 4 Wochen vor dem Termin.
Die Kursgebühr ist bis zum Anmeldeschluss auf folgendes Konto zu überweisen:
Stern, avp-Hannover, Postbank Hannover, BLZ: 250 100 30, Konto-Nr. 34 74 99 304
Bis zum Anmeldeschluss kann die Anmeldung kostenlos rückgängig gemacht werden. Bei späterer Stornierung wird die komplette Kursgebühr fällig. Sie können in diesem Fall jedoch einen Ersatz-Teilnehmer benennen. Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze vorhanden sind, werden die Plätze in der Reihenfolge des Posteingangs der Anmeldungen vergeben.
avp-Hannover behält sich das Recht vor, jederzeit den Kurs abzusagen. Daraus entsteht Ihnen kein Anspruch auf Schadenersatz. Die bereits gezahlte Kursgebühr wird in diesem Fall komplett erstattet.
Teilnahmebedingungen
Jeder Fahrer muss im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein. Das benutzte Fahrzeug muß zum Straßenverkehr zugelassen und in verkehrssicherem Zustand sein.
Ein zusätzlicher Versicherungsschutz besteht während des Trainings nicht. Für Fahrzeugschäden kann nach vorheriger Aneldung und gegen gesonderte Berechnung eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Beim Motorrad-SHT müssen Fahrer und Beifahrer komplette Schutzkleidung tragen. Dazu gehören Helm, Lederhandschuhe, Lederstiefel (mind. knöchelhoch), Schutzanzug (keine Jeans und Turnschuhe!).
Alkohol oder Drogen, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, dürfen am Tag vor und während der Veranstaltung nicht eingenommen werden.
Den Anweisungen des Kursleiters bezüglich der Übungsabläufe und Fahrwege während des Kurses ist Folge zu leisten, ansonsten entfallen jegliche Haftungsansprüche.
Grundsätzlich bleibt jeder Teilnehmer bei den Fahrübungen selbst für seine Fahrweise, insbesondere die Wahl der Geschwindigkeit, verantwortlich. Wem eine Fahraufgabe zu schwierig oder zu gefährlich erscheint, sollte nicht daran teilnehmen.
Kommt es während einer Fahrübung zu einem Sturz oder Unfall, können gegen Veranstalter und Kursleiter keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
Haftungsausschluss
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Jeder Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Jeder Teilnehmer versichtet durch Abgabe der Anmeldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen das avp-Institut, den Trainer, den Platzbetreiber und andere Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen, sofern sie nicht über die durch den Veranstalter abgeschlossene Versicherung abgedeckt sind. Der Verzicht steht nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Ein Teilnehmer, der ein nicht auf seinen Namen zugelassenes Fahrzeug verwendet, muss den Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis setzen. Der Fahrzeughalter muss die Anmeldung zum Kurs ebenfalls unterschreiben